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Auch in stürmischen Zeiten auf sicherem Kurs

Berechnung des Rückabwicklungssaldos bei Verträgen der Clerical Medical

Die Scottish Widows, die Muttergesellschaft der Clerical Medical, hat "Anleitungen" zur Rückabwicklung der sie betreffenden Verträge erarbeitet. Diese liegen uns vor und wir halten das beschriebene Vorgehen für fair und schlüssig:
"Berechnung des Rückabwicklungsbetrages von SWL im Falle eines Widerrufs/-spruchs: Technische Spezifikation - UWP-Version" und
"Berechnung des Rückabwicklungsbetrages von SWL im Falle eines Widerrufs/-spruchs: Technische Spezifikation - UL-Version".

Die "UWP-Version" betrifft die Verträge, in denen die Sparanteile in Pools - DM-Pool, Euro-Pool, GBP-Pool oder USD-Pool verschiedener Generationen - fließen.
Die "UL-Version" betrifft die Verträge, in denen die Sparanteile in Fonds - wie Guaranteed Access 80 - angelegt wurden.

In beiden Varianten werden Sparanteile mit deren brutto-Erträgen verzinst, also den Erträgen vor Abzug von Kosten. Im Falle der Pools sind diese Erträge direkt in den "Solvency and Financial Condition Reports" ausgewiesen. Bei den Fonds haben wir die Kurshistorien, die den netto-Entwicklungen entsprechen, um die entnommenen Gebühren bereinigt, so dass die brutto-Entwicklungen herauskommen.
Mit diesen jährlichen (im Falle der Pools monatlichen) brutto-Erträgen verzinsen wir die Sparanteile. Die Summe dieser Zinsen entspricht dem Nutzungsersatz auf Sparanteile.

Die Sparanteile selbst ergeben sich wie immer aus Beitrag minus Kosten. Letztere bestehen aus Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten.
Die Abschlusskosten lassen sich im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften bei der Clerical Medical ermitteln, was wir entsprechend auch tun. In den jeweiligen Vertragsbedingungen gibt es sogenannte "Zuteilungstabellen". Darin steht, welcher Anteil der Beiträge in welchem Jahr "zugeteilt" wird, also für Sparanteile, Verwaltungs- und Risikokosten zur Verfügung steht. Der Rest, die Differenz von Beitrag und zugeteiltem Betrag sind Abschlusskosten.
Die Verwaltungskosten bestehen aus einer festen jährlichen Verwaltungsgebühr, einer "Anfangsgebühr", die den Beiträgen sowie jährlichen Managementgebühren der Pools / Fonds die prozentual dem Pool- / Fondsvermögen entnommen werden. Die Höhe der jeweiligen Gebühren ist je nach Tarifgeneration und -art verschieden und wird entsprechend passend berücksichtigt.
Die Risikokosten für Tod und ggf. Berufsunfähigkeit berechnen wir selbst.

Die Verwaltungskosten standen der Scottish Widows zur eigenen Anlage zur Verfügung. Sie werden daher mit der "Verzinsung der internen Komponente" verzinst. Die Summe dieser Zinsen entspricht dem Nutzungsersatz auf Verwaltungskosten.

Die Abschlusskosten wurden als Provision an den Vertrieb ausgezahlt, standen also nicht zur Verzinsung zur Verfügung, weswegen darauf kein Nutzungsersatz gefordert wird.

Die Risikokosten wurden "verbraucht", da der Risikoschutz bestand, also im Falle des Todes oder ggf. einer Berufsunfähigkeit die Leistung erfolgt wäre. Daher werden die Risikokosten nicht nur nicht verzinst, sondern auch von der Forderung abgezogen.